Appartement Kurpark - Bad Krozingen im Eck Breisgau, Schwarzwald und Markrgäflerland zwischen Freiburg und Basel
4 Sterne Appartement im Appartementhaus Kurpark Bad Krozingen
Appartementhaus-Kurpark
Herbert-Hellmann-Allee 28

79189 Bad Krozingen
Frau Digna Maier-Ludewig

Tel.: 07633 14544
Fax: 07633 405081

Anfrage Information - Inquiry
Reservation
Anfahrshilfen

Datum Ankunft, tt-mm-jjj / date of arrival, dd-mm-yyyy

Datum Abreise, tt-mm-jjj / date of departure, dd-mm-yyyy

Anzahl Personen / number persons

Name & Adresse / name & address

Bemerkung / comment
Telefon / phone
FAX
E-Mail (correct !)




Bitte beachten Sie bei einer verbindlichen Reservierung:

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist, falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
  5. Als vereinbarter Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen sind nach Erfahrungssätzen anzusetzen bei Pensionsleistungen 60%, bei Übernachtung mit Frühstück 80%, bei Appartements und Ferienwohnungen 90%.
  6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitug zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. und 5. errechneten Betrag zu bezahlen.
  8. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  9. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.
  10. Preisaushang: Alle Zimmer unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangspflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.